G-BfW, SPD und Grüne verlassen den Weg des guten kommunalpolitischen Miteinanders.
Die Ratsmitglieder üben ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung aus; sie sind an Weisungen oder Aufträge ihrer Wähler nicht gebunden…. So sieht es §30 der Gemeindeordnung in Rheinland-Pfalz vor.
Das gilt offensichtlich nicht in Windhagen.
Ein Ratsmitglied hatte zu Beginn der aktuellen Wahlperiode seine Fraktion verlassen, ein Jahr als fraktionsloses Ratsmitglied mitgearbeitet und sich dann einer anderen Fraktion angeschlossen.
In der letzten Sitzung des Windhagener Gemeinderates wurde diese Ratsmitglied für die Mitarbeit im Bauausschuss vorgeschlagen.
Die offensichtlich bestehende Mehrheitsfraktionsgemeinschaft aus G-BfW, SPD und B90/Grüne lehnten den Vorschlag ab und verwehren einem gewählten Ratsmitglied somit die Möglichkeit der Mitarbeit.
So etwas hat es in Windhagen noch nie gegeben. Es gab in der Vergangenheit bereits an anderer Stelle die Situation, dass ein Ratsmitglied die „Farbe“ gewechselt hat. Die damalige CDU Fraktion hat in allen Fällen die Ausschussbesetzungen dieser Person mitgetragen.
Es ist in allen Gebietskörperschaften eine gute Sitte, bei den Ausschussbesetzungen die Vorschläge der jeweils vorschlagsberechtigten Fraktionen zu übernehmen.
In Windhagen hat man sich offensichtlich von dieser guten Sitte verabschiedet. Dabei betonen die Fraktionen doch immer, dass es ausschließlich um Sachpolitik geht. Hier wird deutlich, dass es offensichtlich doch um etwas anderes geht.
Die CDU/FDP Fraktion ist von diesem Miteinander auf kommunalpolitischer Ebene entsetzt.